Kinderzahnheilkunde und Vorsorge für Kinder und Jugendliche
Die Grundlage für gesunde Zähne ein Leben lang wird in der frühen Kindheit gelegt - und zwar ab den ersten Milchzähnen.
Daher empfehlen wir den Eltern unter unseren Patienten, ihre Kinder so früh wie möglich mit in die Praxis zu bringen - am besten sobald der erste Zahn da ist. Mit Geduld und Einfühlungsvermögen machen wir Ihr Kind auf spielerische und angstfreie Weise mit der Zahnarztpraxis und den Behandlungsabläufen vertraut. In einer Zahnarztpraxis gibt es viel zu entdecken!
Ab einem Alter von 2-3 Jahren sind regelmäßige halbjährliche Kontrolluntersuchungen sinnvoll. So können mögliche Erkrankungen früh erkannt und aufwändigere Behandlungen oder Schmerzen vermieden werden. Ab ca. 6 Jahren beginnt die Prophylaxe.
Zu unserem Vorsorgeangebot für Kinder und Jugendliche gehören:
- Elternberatung zur Zahnpflege und Ernährung des Kleinkindes
- Zahnputztraining auf spielerische Weise an kindgerechten Modellen
- kindgerechte Aufklärung über Kariesentstehung
- Zahnputzkontrolle mit Hilfe von Färbemitteln, sowie individuelle Anleitung
- Intensiv-Zahnreinigung zum Entfernen versteckter Beläge
- Härtung des Zahnschmelzes durch Fluoridierung (besonders sinnvoll, wenn feste
Zahnspangen das Zähneputzen erschweren) - Fissurenversiegelung speziell der Backenzähne für lang anhaltenden Kariesschutz
- kieferorthopädische Frühdiagnose
- Gerne beraten wir Sie zu zahngesunder Ernährung für Ihr Kind.

Wichtig zu wissen: Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden im Rahmen des IP-Programmes (Individuelle Prophylaxe) zwei Prophylaxetermine pro Jahr von den Kassen übernommen, wenn sie im vorgeschriebenen Rhytmus durchgeführt werden.
Die fünf Stufen der Individualprophylaxe beinhalten:
IP 1: Überprüfung des Mundhygienestatus (1x je Kalenderhalbjahr)
IP 2: Aufklärung über Krankheitsursachen und deren Vermeidung, Intensivmotivation (1x innerhalb von drei Jahren)
IP 3: Überprüfung des Übungserfolgs, Remotivation (2x im ersten Jahr, insgesamt 4x innerhalb von drei Jahren)
IP 4: Lokale Fluoridierung der Zähne (1x je Kalenderhalbjahr)
IP 5: Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtendem Kunststoff (1x nach Durchbruch der Zähne 6 und 7).
Neu seit 2013: Für ängstliche Patienen inklusive Kinder ab 3 Jahren bieten wir in unserer Praxis nun auch die Behandlung mit Einsatz von Lachgas an. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob die → Lachgasbehandlung im konkreten Fall sinnvoll und möglich ist.